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Impressumspflicht – Was muss rein und wer darf verzichten?

  • Autorenbild: Daniel Eichel
    Daniel Eichel
  • vor 7 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Warum überhaupt ein Impressum?

Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber es so will. 😉

Das Impressum ist deine digitale Visitenkarte, es sorgt für Transparenz und schützt gleichzeitig deine Website vor teuren Abmahnungen.

Aber was muss eigentlich genau drinstehen? Und wer kann sich das (teilweise) sparen?



Was muss ins Impressum?


Hier eine klare Checkliste, die wir die empfehlen einzusetzen:


  1. Name und AnschriftVollständiger Name der verantwortlichen Person oder Firma sowie die ladungsfähige Postanschrift.

    ➡️ Kein Postfach!

  2. Vertretungsberechtigte Person

    Bei Unternehmen: Geschäftsführung oder vertretungsberechtigte Person angeben.

    Auch eine Person oder Firma zu benennen ist Sinnvoll die als Datenschutzbeauftragter fungiert. Erfahre hier ab wann du dies tun solltest. Klicke hier

  3. Kontaktmöglichkeiten

    Eine E-Mail-Adresse und mindestens eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit (z. B. Telefonnummer).

  4. Registerangaben

    Wenn dein Unternehmen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist:

    ➡️ Registergericht und Registernummer angeben.

  5. Umsatzsteuer-ID

    Falls du eine hast, muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nach §27a UStG) rein.

  6. Aufsichtsbehörde

    Gilt für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Finanz- oder Versicherungsvermittler, Heilberufe). Hier muss die zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde angegeben werden.

  7. Berufsrechtliche Regelungen

    Für reglementierte Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) müssen Informationen zu den geltenden berufsrechtlichen Regelungen aufgenommen werden.

  8. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

    Ebenfalls für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend (z. B. Anwälte, Steuerberater, Architekten).



    ⚖️ Vergiss nicht: EU-Streitschlichtungsstelle

    Wenn du als Unternehmer*in innerhalb der EU online Produkte oder Dienstleistungen anbietest, musst du in deinem Impressum auch einen Hinweis auf die EU-Streitschlichtungsplattform angeben – mit anklickbarem Link.

    🔗 Formulierungstipp:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Falls du nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchtest, musst du das ebenfalls klar im Impressum vermerken.



🙋‍♂️ Und wer braucht kein (großes) Impressum?


Wenn du deine Website wirklich nur privat betreibst – also ohne Werbung, Affiliate Links, Dienstleistungen, Produktverkauf oder Sponsoring – brauchst du kein vollständiges Impressum.

👀 Aber Achtung:Kaum eine Seite ist wirklich privat, sobald sie in irgendeiner Form auf Reichweite, Sichtbarkeit oder Monetarisierung abzielt. Schon ein eingebauter Affiliate-Link oder Google Ads macht deine Seite geschäftlich.



⚠️ Kleines Impressum – gibt es das?

Ein „kleines Impressum“ gibt es juristisch gesehen nicht. Entweder du bist komplett privat unterwegs und brauchst gar keins, oder du musst alle Angaben machen.

Trotzdem setzen viele Privatpersonen freiwillig mindestens Name und Kontaktmöglichkeit rein, um auf der sicheren Seite zu sein und das empfehlen wir dir auch!



💡 Unser Fazit

Wenn du eine geschäftliche Website hast, führt kein Weg am Impressum vorbei. Es ist nicht nur Pflicht, sondern zeigt auch Seriosität und schützt dich vor Abmahnungen.

Du bist unsicher, ob dein Impressum vollständig ist?

👉 Sprich uns an.

Wir bei COCO Media sorgen nicht nur für eine starke Optik deiner Seite, sondern auch dafür, dass das rechtliche Fundament stimmt.




COCO Tipp

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann dich schnell mehrere hundert Euro kosten. Also lieber sauber umsetzen oder umsetzen lassen – bevor’s weh tut.

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