Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
- Daniel Eichel
- 8. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Laut Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen deutsche Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn:
die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen und regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht.
besondere Kategorien von Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden,
mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern kann die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch dann bestehen, wenn sie regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen.
🖥️ Kontaktformular auf der Webseite
Das Vorhandensein eines Kontaktformulars auf Ihrer Webseite allein verpflichtet Sie nicht automatisch zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass das Kontaktformular datenschutzkonform gestaltet ist.
Datensparsamkeit: Erheben Sie nur die Daten, die für die Bearbeitung der Anfrage notwendig
Zweckbindung: Verwenden Sie die erhobenen Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck und löschen Sie diese nach
Verschlüsselung: Stellen Sie sicher, dass die Datenübertragung über das Kontaktformular verschlüsselt erfolgt, um die Integrität und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Hinweis auf Datenschutzerklärung: Verlinken Sie in Ihrem Kontaktformular deutlich auf Ihre Datenschutzerklärung, in der Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informieren.
✅ Fazit
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten hängt nicht allein vom Vorhandensein eines Kontaktformulars ab, sondern von der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen. Es empfiehlt sich, die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten anhand der genannten Kriterien zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Sie sind sich unsicher ob Sie einen brauchen? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich!
Quellen:



Kommentare