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Mindesthaltbarkeitsdatum im Online-Shop Pflichter

  • Autorenbild: COCO Team
    COCO Team
  • 11. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Apr.


Wer in Deutschland einen Online-Shop für Lebensmittel aufbaut, merkt schnell: Es ist ein bisschen wie durch einen dichten Wald zu laufen – voller Gesetze, Richtlinien und Standards, die man kennen muss.

Und irgendwann mittendrin stellt man sich auch die Frage: Muss ich das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) meiner Produkte direkt im Shop angeben – oder reicht es, wenn’s erst auf der Verpackung steht?

Wir räumen mit dem Halbwissen auf und sagen dir klar und verständlich, wie’s wirklich ist.





Was sagt das Gesetz?


Erstmal die gute Nachricht:

Du bist aktuell nicht verpflichtet, das MHD auf deiner Produktseite im deutschen Online-Shop anzugeben.

👉 Die rechtliche Pflicht besteht erst bei der Lieferung der Ware – also auf der tatsächlichen Verpackung, nicht im Shop.

👉 Das bedeutet: Solange deine Kund:innen spätestens beim Öffnen des Pakets das MHD eindeutig sehen können, erfüllst du die gesetzliche Vorgabe.



Aber wie denken deine Kund:innen?


Viele Kunden erwarten diese Info schon vor dem Kauf.

Gerade bei Lebensmitteln mit kürzerer Haltbarkeit (z.b. Joghurt, Aufschnitt, Feinkost etc.)

kann ein fehlendes MHD im Shop für Verunsicherung sorgen – oder im schlimmsten Fall:

für einen Kaufabbrüche.

📦 Ein anderes Beispiel: Wer ein Produkt bestellt und nur wenige Tage Haltbarkeit erhält, fühlt sich möglicherweise getäuscht oder ist enttäuscht – auch wenn du rechtlich alles richtig gemacht hast.



📌 Fazit


  • Pflicht? Nein – zumindest aktuell nicht auf der deutschen Shopseite.

  • Sinnvoll? Definitiv. Deine Kund:innen danken es dir.

Und mal ehrlich:

Eine klare Info mehr – ist oft eine Reklamation weniger und eine Empfehlung mehr. 😉+







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