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§5 TMG oder §5 DDG? – Was jetzt wirklich in dein Impressum gehört

  • Autorenbild: Daniel Eichel
    Daniel Eichel
  • 30. Mai 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 26. Mai


$TMG und &5 DDG Unterschiede für das Impressum in deutschland



Erstmal ganz entspannt: Es ist kein Weltuntergang.


Wer sich mit Webseiten beschäftigt – vor allem geschäftlich – kennt den doch so berühmten §5 TMG. Das war bis vor Kurzem die Grundlage für dein Impressum, also für die Anbieterkennzeichnung auf deiner Seite.

Aber jetzt (14. Mai 2024) gibt’s was Neues im Gesetzes-Dschungel: das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und damit kommt auch §5 DDG ins Spiel. Was bedeutet das jetzt? Muss das ganze Impressum umgeschrieben werden? Ist dein bisheriger Text plötzlich veraltet oder sogar abmahnbar?

Wir klären das für dich. Übersichtlich. Direkt und eins vorab: keine Sorge es gibt. 👇





⚖️ Was ist der Unterschied?

Die Pflichten im Impressum sind im Großen und Ganzen gleich geblieben. Du musst weiterhin Angaben wie:


  • Name & Anschrift

  • Kontaktmöglichkeiten

  • Vertretungsberechtigte

  • Handelsregister-Eintrag

  • Umsatzsteuer-ID...auf deiner Website angeben, wenn du geschäftlich unterwegs bist.


Was sich geändert hat, ist nur die gesetzliche Grundlage, auf die du dich beziehst.



Früher:

„Angaben gemäß §5 TMG“

Jetzt:

„Angaben gemäß §5 DDG“


💡 Muss ich mein Impressum jetzt umschreiben?


Jein. Es ist rechtlich nicht zwingend, von §5 TMG auf §5 DDG umzuschreiben.

Es gibt keine Abmahnwelle deswegen – zumindest nicht im Moment.

Aber: Empfohlen ist es trotzdem, denn das DDG ist nun die neue und korrekte Rechtsgrundlage und wenn man noch auf das alte TMG Bezug nimmt, könnte man schlafende Hunde wecken.

Also wenn du professionell auftreten willst (und das tust du, wenn du mit uns arbeitest 😉), dann macht es einfach einen besseren Eindruck, wenn deine Seite auch rechtlich auf aktuellem Stand ist.





✍️ Fazit: Lieber sauber umstellen


  • ✅ §5 DDG ersetzt §5 TMG bei Impressumsangaben

  • ✅ Der Inhalt deines Impressums ändert sich dadurch nicht

  • 🔁 Die Umstellung ist nicht verpflichtend, aber schon cool

  • ⚠️ Wer neu gründet oder eine neue Seite aufsetzt, sollte besser sofort §5 DDG verwenden





Wenn du dein Impressum bei der Gelegenheit sowieso aufräumen willst – oder dir nicht sicher bist, ob alles rechtssicher ist – dann meld dich gerne bei uns unverbindlich. Wir bringen nicht nur dein Webdesign auf den neuesten Stand, sondern auch den "Kleingedruckten" Teil. 💻📄

Wir kümmern uns um den Look und die Pflichten und das ganz ohne Gesetzessalat. 🥗✅

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